Es gibt in der deutschen Justiz eine Zahl, die man sich merken sollte: eine Million. So viele Strafverfahren waren zum Jahresende 2025 unerledigt – zum ersten Mal überhaupt. Der Deutsche Richterbund, der die Marke öffentlich machte, spricht von einer strukturellen Überlastung, die längst zum Sicherheitsrisiko geworden ist. Und während die Aktenberge wachsen, ist die Personaldecke dünn wie selten.
Für ein Magazin über Künstliche Intelligenz im Recht ist das mehr als eine Randnotiz. Denn kaum irgendwo trifft die abstrakte Verheißung „KI steigert die Effizienz“ auf einen so konkreten, gut dokumentierten Engpass wie im öffentlichen Sektor – speziell bei den Staatsanwaltschaften. Dieser Beitrag ordnet die Lage mit belegten Zahlen ein und prüft sachlich, wo KI tatsächlich Entlastung bringen kann und wo ihr Einsatz an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.
Eine Million offene Verfahren: die nüchternen Zahlen
Die Datenlage ist für einmal eindeutig. Nach Angaben des Deutschen Richterbunds wurden 2025 – wie schon in den beiden Jahren zuvor – rund 5,5 Millionen neue Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften eingeleitet. Gleichzeitig wächst der Berg unerledigter Fälle weiter. Ende 2020 lag er noch bei rund 700.000 Verfahren; Ende 2025 überschritt er erstmals die Marke von einer Million. Das ist ein Anstieg von knapp 50 Prozent in fünf Jahren.
Die wichtigsten Kennzahlen
- > 1.000.000 offene Strafverfahren zum Jahresende 2025 (erstmals über der Millionengrenze).
- + ~50 % offene Verfahren binnen fünf Jahren (2020: rund 700.000).
- ~ 5,5 Mio. neue Strafverfahren pro Jahr.
- ~ 2.000 zusätzliche Stellen fordern Richterbund und Bundesjustizministerium für Richter und Staatsanwälte.
- 50 dringend Tatverdächtige mussten 2025 wegen überlanger Verfahren aus der U-Haft entlassen werden.
Die gefährlichste Folge der Überlastung ist nicht abstrakt: Werden gesetzliche Fristen gerissen, müssen Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden. 2025 betraf das laut Richterbund bundesweit 50 dringend Tatverdächtige – in der Regel Beschuldigte schwerer Delikte wie Tötung, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung. Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, fasste die Lage in vielen Strafverfolgungsbehörden so zusammen: Dort müssten heute „drei Kolleginnen und Kollegen die Arbeit von vier Ermittlern machen“.
„Das ist ein neuer negativer Rekord.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach mit Blick auf die eine Million offener Strafverfahren von „enormer Arbeitslast und einem enormen Arbeitsdruck“. nach LTO-Recherche, 26.05.2026
Wie misst man Überlastung? Das Pebbsy-System
Bemerkenswert ist, wie wenig empirisch gesichert die deutsche Justiz ihren eigenen Zustand kennt. Das zentrale Instrument heißt Pebbsy (Personalbedarfsberechnungssystem). Es zerlegt die Arbeit von Richtern und Staatsanwälten in einzelne Aufgaben und weist jeder eine durchschnittliche Bearbeitungszeit zu: Ein Staatsanwalt hat für eine allgemeine Strafsache wie Diebstahl oder Betrug rechnerisch 95 Minuten, ein Amtsrichter für einen Verkehrsunfall 239 Minuten. Aus der Zahl der eingehenden Verfahren ergibt sich der Gesamtbedarf – und im Vergleich zum vorhandenen Personal der sogenannte Deckungsgrad.
Eine Umfrage des Fachportals Legal Tribune Online in allen Bundesländern zeichnet ein differenzierteres Bild, als die Schlagzeile vom Personalmangel vermuten lässt:
| Bereich / Land | Deckungsgrad | Einordnung |
|---|---|---|
| Straf- und Zivilgerichte (Richter) | meist > 100 % | solide ausgestattet |
| Staatsanwaltschaft Bayern | ~ 100 % (Belastung 1,04) | weitgehend gedeckt |
| Staatsanwaltschaft NRW | 85 % | ~ 200 Staatsanwälte fehlen |
| Staatsanwaltschaft Hessen | 76 % | deutliche Lücke |
| Staatsanwaltschaft Meckl.-Vorp. | ~ 80 % | Pro-Kopf-Belastung bis 1,5 |
Anders gesagt: An Richtern fehlt es in Deutschland kaum – die ordentlichen Gerichte liegen fast überall bei oder über 100 Prozent Deckung. Das Problem konzentriert sich auf die Staatsanwaltschaften. Überschlägt man die von den Ländern gemeldeten Zahlen, fehlen dort bundesweit rund 1.000 Personen – also etwa die Hälfte der politisch geforderten 2.000 neuen Stellen. Wie genau die runde Forderung von 2.000 zustande kommt, legen Richterbund und Ministerium nicht offen.
Was bedeutet „1,5 Stellen“ konkret?
Liegt der Deckungsgrad – wie etwa in Mecklenburg-Vorpommern – bei rund 80 Prozent, schlägt sich das in einer Pro-Kopf-Belastung von etwa 1,5 nieder: Eine Vollzeitkraft muss am betroffenen Standort das Arbeitspensum von bis zu anderthalb Stellen schultern. Das ist ein regionaler Spitzenwert, nicht der Bundesdurchschnitt – in Bayern liegt der Wert bei 1,04. Für Berufseinsteiger ohne Spezialzuständigkeit, die das „Massengeschäft“ mit hunderten Fällen bewältigen, ist die Belastung an den Brennpunkten dennoch kritisch.
Hinzu kommt ein methodisches Problem: Pebbsy verrechnet nur die neu eingehenden Verfahren mit der Arbeitszeit – nicht die angestauten Altbestände, die zusätzlich abgearbeitet werden müssen. Und die Standardwerte stammen aus dem Jahr 2014. Eine Neuberechnung ist erst für 2027 vorgesehen. Die Belastungszahlen bilden also einen wahrscheinlich schon veralteten Ist-Zustand ab.
Warum mehr Personal allein nicht reicht
Die naheliegende Antwort lautet: mehr Stellen. Genau das versucht die Politik – mit einem zweiten „Pakt für den Rechtsstaat“. Beim ersten Pakt verpflichteten sich die Länder bis 2021, 2.000 neue Stellen zu schaffen; am Ende wurden es sogar rund 2.700. Nur wenige Jahre später braucht es offenbar schon den nächsten Pakt: Ende Mai 2026 zeichnete sich eine Einigung über rund 240 Millionen Euro für erneut 2.000 Stellen ab.
Doch selbst Justizvertreter zweifeln, ob immer neue Pakte das richtige Mittel sind. Mehrere Probleme lassen sich mit Stellenplänen nicht lösen:
- Bewerbermangel: Fast alle Bundesländer beschreiben die Bewerberlage als mindestens angespannt. Stellen, für die es keine geeigneten Kandidaten gibt, entlasten niemanden.
- Pensionierungswelle: Ein großer Teil der heutigen Richter- und Staatsanwaltsgeneration geht in den kommenden Jahren in den Ruhestand.
- Komplexere Verfahren: Geldwäsche, internetbasierter Betrug, riesige Mengen digitalen Beweismaterials und Diesel-Massenverfahren binden überproportional viel Zeit.
- KI auf der Gegenseite: Schon heute schicken Klägerinnen und Kläger mit KI erstellte, umfangreiche Schriftsätze an die Gerichte – die Justiz muss diese trotzdem vollständig prüfen.
- Hinkende Digitalisierung: Die elektronische Akte ist vielerorts eingeführt, aber die Werkzeuge, die daraus echten Nutzen ziehen würden, fehlen noch weitgehend.
Damit ist der eigentliche Hebel benannt: Wenn man die Zahl der Köpfe nicht beliebig erhöhen kann, muss die Arbeit pro Kopf produktiver werden – ohne dass die Qualität der Entscheidungen leidet. Genau hier kommt KI ins Spiel, allerdings nicht als Heilsversprechen, sondern als sehr konkretes Werkzeug für sehr konkrete Aufgaben.
Sechs Felder, in denen KI real entlasten kann
Der Schlüssel liegt in der Trennung zwischen vorbereitender, repetitiver Sacharbeit und der eigentlichen juristischen Entscheidung. Erstere lässt sich automatisieren, ohne dass die Verantwortung des Menschen angetastet wird. Sechs Anwendungsfelder sind besonders aussichtsreich:
1. Massendaten- und Aktenanalyse
Staatsanwälte müssen sich zunehmend durch riesige Mengen digitalen Materials kämpfen – ausgewertete Smartphones, Chatverläufe, Kontobewegungen, Server-Images. KI-gestützte Suche und Mustererkennung können relevante Stellen vorsortieren, Dubletten erkennen und Zusammenhänge sichtbar machen, die manuell kaum auffindbar wären. Gerade bei Wirtschafts- und Cyberkriminalität ist das ein realer Zeitgewinn.
2. Strukturierung und Zusammenfassung von Ermittlungsakten
Ein erheblicher Teil der Arbeit besteht darin, sich in umfangreiche Akten einzuarbeiten. Sprachmodelle können Akten strukturieren, chronologische Übersichten erstellen und Kurzzusammenfassungen liefern – als Einstieg, der die menschliche Durchsicht beschleunigt, nicht ersetzt.
3. Transkription und Anonymisierung
Vernehmungen verschriftlichen, Urteile für die Veröffentlichung anonymisieren, Dokumente übersetzen: Das sind zeitintensive, aber gut abgrenzbare Aufgaben. Anonymisierung ist ein Feld, in dem mehrere Justizverwaltungen bereits konkrete KI-Werkzeuge erproben, weil sich der Nutzen klar messen lässt.
4. Entwürfe für Standardverfügungen
Einstellungsverfügungen, Ladungen, Routineanschreiben: Wo sich Texte stark wiederholen, können Systeme regelbasiert oder generativ Entwürfe erzeugen. Die verantwortliche Person prüft, ändert und zeichnet – aber sie startet nicht mehr beim leeren Blatt.
5. Priorisierung und Triage der Eingänge
Nicht jeder Eingang ist gleich dringlich. Eine vorsichtige, transparente Vorsortierung – etwa nach Haftsachen, Verjährungsnähe oder Fristen – kann helfen, dass die wirklich eiligen Fälle nicht im Stapel untergehen. Hier ist besondere Sorgfalt nötig, weil Priorisierung bereits in die Nähe wertender Entscheidungen rückt.
6. Recherche und Wissenszugang
Rechtsprechung und Kommentarliteratur schnell und kontextbezogen durchsuchbar zu machen, spart Recherchezeit – sofern jede Fundstelle am Original überprüfbar bleibt. Genau das ist die Achillesferse: Frei zugängliche Sprachmodelle erfinden mitunter Fundstellen. Brauchbar wird das erst mit verlässlicher Quellenanbindung.
Eigene Perspektive – transparent gemacht
Mit unserem Unternehmen Mandatio AI entwickeln wir KI-gestützte Kanzleisoftware und beschäftigen uns täglich mit genau diesen Aufgaben – Aktenanalyse, Strukturierung, Entwurfserstellung. Unsere Einschätzung ist deshalb nicht neutral, was die generelle Nützlichkeit solcher Werkzeuge angeht. Wir kennzeichnen das offen. Die hier genannten Anwendungsfälle gelten produktunabhängig und werden in Justiz und Verwaltung breit diskutiert.
Die roten Linien: Wo KI in der Justiz nichts verloren hat
So groß das Entlastungspotenzial bei der Sacharbeit ist – bei der Entscheidung selbst endet es abrupt. Dafür gibt es gute verfassungsrechtliche und praktische Gründe:
- Die rechtsprechende Gewalt ist Menschen anvertraut. Das Grundgesetz weist die Rechtsprechung Richterinnen und Richtern zu; richterliche Unabhängigkeit und das Recht auf den gesetzlichen Richter lassen sich nicht an ein Modell delegieren. Auch die Anklageentscheidung ist eine wertende, zu begründende menschliche Abwägung.
- Begründungspflicht und Nachvollziehbarkeit. Justizentscheidungen müssen begründet und überprüfbar sein. Ein statistisches Modell, das nicht erklären kann, warum es zu einem Ergebnis kommt, genügt diesem Anspruch nicht.
- Halluzinationen. Sprachmodelle erzeugen plausibel klingende, aber falsche Inhalte – inklusive frei erfundener Aktenzeichen. In einem Verfahren, in dem es um Freiheit und Grundrechte geht, ist das nicht hinnehmbar.
- Diskriminierungsrisiken. Modelle, die auf historischen Daten trainiert sind, können bestehende Verzerrungen reproduzieren. Prognose- oder „Risiko-Scoring“-Systeme über Personen sind hier besonders heikel.
Der europäische Gesetzgeber hat diese Risiken erkannt. Der EU AI Act stuft KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Auslegung von Sachverhalten und der Rechtsanwendung unterstützen, ausdrücklich als Hochrisiko ein. Solche Systeme dürfen nur unter strengen Auflagen betrieben werden – mit Risikomanagement, Transparenz, Protokollierung und wirksamer menschlicher Aufsicht. Reine Hilfstätigkeiten wie Übersetzung oder Anonymisierung sind davon in der Regel ausgenommen. Wer KI in der Justiz einsetzen will, muss die Grenze zwischen Zuarbeit und Entscheidung also auch regulatorisch sauber ziehen.
Fazit: Werkzeug, kein Ersatz
Die Überlastung der Staatsanwaltschaften ist real, messbar und gefährlich – bis hin zu freigelassenen Tatverdächtigen. Mehr Personal ist nötig, aber angesichts von Bewerbermangel und Pensionierungswelle keine vollständige Lösung. KI kann einen substanziellen Beitrag leisten, wenn sie dort eingesetzt wird, wo sie hingehört: bei der vorbereitenden, repetitiven Sacharbeit. Beim Durchsuchen von Datenbergen, beim Strukturieren von Akten, beim Anonymisieren und beim Erstellen von Entwürfen liegt das größte realistische Potenzial.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst die Digitalisierung der Grundlagen – funktionierende elektronische Akten, saubere Schnittstellen, Datenschutz und IT-Sicherheit –, dann der gezielte KI-Einsatz auf dieser Basis, immer mit dem Menschen als Letztentscheider. KI ersetzt weder den Staatsanwalt noch den Richter. Aber sie kann dafür sorgen, dass beide ihre knappe Zeit dort verwenden, wofür der Rechtsstaat sie braucht: für die Abwägung, nicht für die Aktenverwaltung.
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Was der EU AI Act konkret von Behörden und Kanzleien verlangt, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden zum EU AI Act. Wie generative KI im Kanzleialltag konkret eingesetzt wird, zeigt unser Beitrag KI für Anwälte.
Häufige Fragen
Wie überlastet sind die deutschen Staatsanwaltschaften wirklich?
Ende 2025 waren laut Deutschem Richterbund erstmals mehr als eine Million Strafverfahren offen – ein Anstieg von rund 50 Prozent in fünf Jahren. Eine LTO-Umfrage zeigt: Während die Gerichte solide ausgestattet sind, fehlen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit rund 1.000 Personen; in besonders belasteten Ländern muss eine Vollzeitkraft das Pensum von bis zu 1,5 Stellen stemmen.
Kann Künstliche Intelligenz Richter oder Staatsanwälte ersetzen?
Nein. Die rechtsprechende Gewalt ist nach dem Grundgesetz Richterinnen und Richtern anvertraut, und Anklageentscheidungen erfordern eine menschliche, begründete Abwägung. KI kann zuarbeiten – beim Durchsuchen großer Datenmengen, beim Anonymisieren oder beim Erstellen von Entwürfen –, die rechtliche Verantwortung bleibt stets beim Menschen.
Gilt KI in der Justiz als Hochrisiko nach dem EU AI Act?
Ja. KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Auslegung von Sachverhalten und Recht oder bei der Rechtsanwendung unterstützen, zählt der EU AI Act zu den Hochrisiko-Anwendungen. Sie unterliegen damit strengen Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und menschliche Aufsicht. Reine Hilfstätigkeiten wie Anonymisierung oder Übersetzung sind meist ausgenommen.
Quellen
- tagesschau.de: „Richterbund warnt vor Folgen offener Strafverfahren“, 12.02.2026 – tagesschau.de
- DIE ZEIT / dpa: „Mehr als eine Million Strafverfahren blieben 2025 unerledigt“, 12.02.2026 – zeit.de
- Legal Tribune Online (Dr. Markus Sehl): „So viele Staatsanwälte und Richter fehlen wirklich“, 26.05.2026 – lto.de
- Legal Tribune Online: „Länder vor Einigung über 240 Millionen Euro für 2.000 neue Richter“, 27.05.2026 – lto.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Einordnung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.